(ka) Am 28.10.26 um 22:10 Uhr wurde in Ingolstadt ein 34-jähriger Mann aus Mainburg bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Sein Auto war nicht gewöhnlich amtlich zugelassen. Stattdessen leuchteten rote Händlerkennzeichen dran. Solche Kennzeichen dürfen Kfz-Händlern oder Werkstätten, bei Probe- oder Überführungsfahrten oder Prüfungen nutzen. Der kontrollierte Fahrer setzte sie aber offenbar ganz anders ein und fuhr damit zur Arbeit. Damit passte die vorgesehene Zweckbindung nicht, und es lag Kennzeichenmissbrauch vor. Die Kennzeichen wurden beschlagnahmt, die Weiterfahrt gestoppt. Jetzt muss der Fahrer sich in einem Strafverfahren verantworten. Außerdem wird der Eigentümer klären müssen, wie er zu diesen Kennzeichen kam.

Quelle: VP Ingolstadt / Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin