(ka) Auf Grundlage dieses Nachweises weist das LfU das betroffene Ereignisgebiet nun als Fördergebiet für präventiven Herdenschutz aus. Tierhaltende Betriebe in diesem Gebiet können Fördermittel für anerkannte Schutzmaßnahmen beantragen, insbesondere für wolfssichere Zäune und den Einsatz von Herdenschutzhunden. Der Herdenschutz ist ein zentrales Instrument, um weitere Schäden zu vermeiden und ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und wildlebenden Wölfen zu ermöglichen. Das Landratsamt empfiehlt, bestehende Schutzmaßnahmen zu überprüfen und – wo erforderlich – zeitnah zu ergänzen.

Verhaltensempfehlungen für Spaziergängerinnen und Spaziergänger:

  • Ruhe bewahren; Wölfe meiden den Menschen in der Regel.
  • Hunde konsequent anleinen, insbesondere in Weide- und Waldrandbereichen.
  • Keine Tiere anfüttern, verfolgen oder bedrängen.
  • Bei einer Sichtung ruhig weitergehen, nicht stehen bleiben oder davonlaufen.
  • Auffällige Beobachtungen dem Landratsamt oder der Polizei melden; keine Spekulationen über soziale Medien verbreiten.

Hinweise für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter:

  • Nutzung der ausgewiesenen Herdenschutzförderung (z. B. wolfssichere Zäune, Herdenschutzhunde).
  • Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Zäune.
  • Prüfung von Nachtpferchen oder engere Zusammenstellung der Tiere, insbesondere bei Jungtieren.
  • Kadaver und Nachgeburten umgehend und fachgerecht entsorgen.
  • Riss- oder Verdachtsfälle unverzüglich melden, um eine zeitnahe Begutachtung zu ermöglichen.
  • Beratungsangebote des Landratsamts und der Fachstellen in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen, geeigneten Schutzmaßnahmen und Ansprechpartnern stellt das LfU bereit. Das Landratsamt unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter bei Fragen beratend.

Quelle: Pressemitteiung –  Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm