(ka) Ab 1. Juli 2026 kommt in Bayern der Wassercent. Er gilt für alle, die jährlich mehr als 5.000 Kubikmeter Grundwasser direkt aus dem eigenen Brunnen nutzen. Dazu gehören etwa öffentliche Versorger, Betriebe mit Industriebedarf oder auch private Entnehmer. Haushalte, die ihr Wasser aus der öffentlichen Versorgung beziehen, sind davon nicht betroffen.

Der Preis beträgt pauschal 0,10 Euro pro Kubikmeter, der die 5.000er‑Schwelle überschreitet. Das Geld soll direkt dem Grundwasserschutz und einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung zugutekommen.

Damit die tatsächlich entnommene Wassermenge nachvollziehbar bleibt, empfiehlt das Bayerische Umweltministerium, die Zählerstände von Wasseruhren oder Pumpen zum Stichtag 1. Juli und zum Jahresende 2026 zu notieren.

Betroffene Wasserentnehmer im Landkreis Eichstätt erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben vom Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamts Eichstätt. Weitere Infos zum Wassercent gibt es auch online beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm

Quelle: Lkr. Eichstätt / Presemitteilung – Manfred Schmidmeier / Foto: Bild von delo von Pixabay