(ka) Im Prozess zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt wurde entschieden, den angeklagten US-Immobilienentwickler nicht erneut in Untersuchungshaft zu schicken. Die Staatsanwaltschaft hat ihren Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen einen der beiden Angeklagten zurückgezogen, wie ein Justizsprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Haftbefehl gefordert, nachdem der Angeklagte mehrfach nicht vor dem Landgericht München II erschienen war.
Zuvor hatte die Kammer laut dem Sprecher einen Sachverständigen zur Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten angehört und dessen Verhandlungsfähigkeit weiter erörtert. Die für die kommende Woche anberaumten Verhandlungstermine wurden abgesagt. Der Prozess soll am 10. Februar in Anwesenheit beider Angeklagter fortgesetzt werden.
Im Rahmen des Finanzskandals wurden Investitionen aus Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte zwischen 2014 und 2016 thematisiert. Dabei wurden Rücklagen in Höhe von fast 60 Millionen US-Dollar offenbar hochriskant angelegt. In diesem Zusammenhang werden zwei Beschuldigten diverse Vorwürfe gemacht: Neben dem US-Immobilienentwickler betrifft dies einen früheren leitenden Mitarbeiter in der Finanzabteilung des Bistums. Es handelt sich bei den Beschuldigten nicht um Geistliche. Der frühere Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke (71) soll am 5. März als Zeuge vernommen werden.
Dem ehemaligen Bistumsmitarbeiter werden in 22 Fällen Untreue, in 24 Fällen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dem Immobilienentwickler werden 25 Fälle von Bestechung, 24 Fälle von Anstiftung zu Untreue und darüber hinaus fünf Fälle von Untreue zur Last gelegt.
