(ka) Im Münchner Prozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt zeichnet sich zunehmend ein milderes Urteil ab. Nach einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch nannte der Vorsitzende Richter am Dienstag (12.05.2026) eine Bewährungsstrafe, deren Gesamtvolumen bei höchstens einem Jahr und acht Monaten liegt. Eine vollständige Verständigung ist jedoch noch nicht erzielt.

In der Vorwoche hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Darin war noch von bis zu zwei Jahren Haft zu sprechen, zumindest für einen der beiden Angeklagten. Den schwerwiegendsten Vorwürfen – den meisten Untreuevorwürfen – wurde dabei der Kern entzogen, offenbar, weil die Beweislage zu dünn ist.

Die Beschuldigten müssten zugeben, dass in vier Fällen Bestechungsgeld in ihren Geschäftsbeziehungen zulasten des Bistums Eichstätt geflossen ist.

Ausgelöst wurde der Fall durch eine Strafanzeige im Sommer 2017, die vom damaligen Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke eingereicht wurde. Angeklagt sind ein früherer, dem Bischof bekannter leitender Angestellter der Finanzkammer des Bistums sowie ein norddeutscher Geschäftspartner.

Beide Männer waren maßgeblich daran beteiligt, dass das Bistum zwischen 2014 und 2016 rund 60 Millionen US-Dollar aus dem Vermögen in Darlehen investierte. Ziel war es vor allem, für Gewerbetreibende interessante Grundstücke zu erschließen, zu bebauen und gewinnbringend weiterzuverkaufen. Laut Angaben des Bistums sind bislang etwas mehr als 35 Millionen Dollar wieder zurückgeflossen.

Quelle: Pressemitteilung / Internetportal katholisch.de / Bild von Dieter Ludwig Scharnagl auf Pixabay