(ka) Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Ziel: Schon für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren mit einer privaten Altersvorsorge zu starten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in zweiter Lesung angenommen – Koalition aus Union und SPD hat gestimmt, Grüne und Linke stimmten dagegen, AfD enthielt sich.

Pro Kind gibt es zehn Euro im Monat vom Staat. Erste Empfängerinnen und Empfänger sind Kinder, die 2020 geboren wurden. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung gibt es allerdings nicht.

Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der sechsjährigen im jeweiligen Kalenderjahr in die Frühstartrente aufgenommen. Die Kosten für 2027 werden mit 198 Millionen Euro angegeben; bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen.

So soll es funktionieren: Monatlich zehn Euro fließen vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorge-Vertrag, sofern Eltern ihres Kindes so einen Vertrag bei einem passenden Anbieter abschließen. Das angesparte Kapital darf durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr weiter aufgestockt werden. Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen, werden pro Kind und Monat zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ eingerichtet.

Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein – also erstmals im Jahr 2085.

Quelle: Pressemitteilung / dts-nachrichtenagentur.de / Foto von Caroline Ommer auf Unsplash