(kna) Im Strafprozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt hat am Donnerstag ein ehemals hochrangiger Geistlicher ausgesagt. „Was wir in der Finanzkammer gemacht haben, war kein Zocken“, sagte der Zeuge und stellte damit auch die Angeklagten nicht bloß, sondern verteidigte sie. Er betonte, als Finanzdirektor weder von seinem früheren Stellvertreter noch von dessen Geschäftspartnern in den USA getäuscht worden zu sein. Die beiden Angeklagten stehen unter anderem wegen Untreue vor Gericht. Das Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen wurde eingestellt.
Der 75-Jährige schilderte, dass er 2009 vom damaligen Bischof Gregor Maria Hanke „als Nicht-Fachmann“ zum Finanzdirektor berufen worden sei. Als Priester habe er sich primär um Pfarrgemeinden und Seelsorge gekümmert. In Eichstätt sei es traditionell der Stellvertreter des Finanzdirektors gewesen, der die finanziell-technischen Fragen erledigte. Vor Unterzeichnung der umstrittenen Darlehensverträge für Immobilienprojekte in den USA habe er sich auf die Einschätzung seines Stellvertreters verlassen, der ausgesagt habe, dass diese Investments geprüft und sicher seien. Falls er Fragen gehabt habe, habe es immer eine klare Auskunft gegeben.
Gleichzeitig gab der Zeuge zu, dass weder er noch der Vermögensverwaltungsrat als Aufsichtsgremium Anlass für kritische Rückfragen gesehen hätten. „Das war alles sehr amateurhaft.“ Das Geschäftsmodell, sich an Projekten für Stadtentwicklung in Amerika zu beteiligen, sei grundsätzlich erklärt worden und erschien plausibel. Dass sein angeklagter Stellvertreter auch eine Provision erhielt, sei ihm zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen. Im Nachhinein hält der Geistliche das für einen Fehler – eine Bemerkung, die den Anklagevorwurf der Bestechung berührt.
Der ehemalige Finanzdirektor sagte, er habe damals einen Investitionsrahmen von insgesamt 30 Millionen Euro – etwa zehn Prozent des gesamten Anlagevermögens der Diözese – für die US-Darlehen in Ordnung gefunden, habe aber die einzelnen Summen nicht lückenlos dokumentiert. Dass die Gesamtsumme später über 50 Millionen gestiegen sei, sei ihm „so durchgerutscht“.
In einigen Punkten widersprach der Zeuge der Darstellung seines früheren Bischofs. Es sei nicht er gewesen, der sich den Stellvertreter gewünscht habe. Vielmehr habe dieser Angeklagte sich nach einer externen Beratung beim Bistum beworben. Die Fachkompetenz des Angeklagten als „international agierender Investmentbanker“ habe sich durch seine Art ja schon bestätigt. „Ich habe gesehen: Der ist voll in den Finanzen zuhause.“ Die Zusammenarbeit sei durchweg konstruktiv und vertrauensvoll gewesen.
Hankes Führungsstil schilderte der Zeuge so: „Der Bischof hat Dinge, die er nicht selbst entscheiden musste, laufen lassen. Danach konnte er sagen: Das habe ich nicht angestoßen, das haben andere entschieden.“ Rückblickend sei es ein Fehler gewesen, den Bischof nicht stärker in die Investments in den USA einzubeziehen.
Zum Umgang des Bistums mit ihm nach der Affäre sagte der Geistliche: „Ich fühle mich gedemütigt und schlecht behandelt.“ Das Bistum wolle ihn zivil- und kirchenrechtlich in Regress nehmen. Entsprechende Verfahren laufen vor Kirchengericht in Bamberg und vor dem Oberlandesgericht München ; in erster Instanz sei er vom Landgericht Ingolstadt freigesprochen worden.
