(ka) Der Bundestag hat die Reform des Bürger­gelds beschlossen. Bei der Abstimmung am Donnerstag stimmten 321 Abgeordnete für die neue Grund­sicherung, 268 waren dagegen, und 2 enthielten sich.

Eine wesentliche Änderung ist der Name: Aus Bürger­geld wird Grund­sicherungs­geld. Damit einher gehen strengere Pflichten und härtere Strafen. Wer eine Maßnahme abbricht oder sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, muss mit Kürzungen rechnen. Der Satz kann für drei Monate um 30 Prozent gesenkt werden.

Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall kann der Anspruch ganz entfallen. Künftig sollen Leistungs­empfänger ihre Arbeits­kraft so gut wie möglich einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung /  nachrichten-heute.net/ Bild von simonschmid614 auf Pixabay