(ka) Jährlich steigt im Herbst die Zahl der Wildunfälle deutlich. Wenn Tiere auf der Suche nach Futter oder einem Partner häufiger Straßen überqueren, treffen sie mit der Zeitumstellung morgens und abends auf den Berufsverkehr. So erging es auch in diesem Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, wo überwiegend Reh-, Rot- und Damwild betroffen sind – und zwar fast 8.000 Fälle.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nutzt diese Zahlen, um auf die besonderen Gefahren für Verkehrsteilnehmende aufmerksam zu machen, und gibt Hinweise, wie man Wildtiere rechtzeitig erkennt und richtig reagiert.

– Vorausschauendes Fahren ist der Schlüssel, um schwere Wildunfälle zu vermeiden. Besonders oft queren Tiere Waldnähe und Feldränder, vor allem in der Dämmerung sowie am Abend und frühen Morgen.

– Wildtiere ziehen in der Regel nicht allein los. Wenn ein Reh oder Wildschwein die Straße überquert hat, folgen oft weitere.

– Tiere können Entfernungen und Geschwindigkeiten schlecht einschätzen. Selbst wenn eines Sie schon gesehen hat, kann es plötzlich doch noch auf die Fahrbahn springen.

– Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und halten Sie, wenn nötig, ganz an.

– Schalten Sie das Fernlicht aus, damit das Tier nicht geblendet wird und besser stehen bleibt. Ein kurzes Hupen kann helfen, das Wild zu vertreiben.

Was tun, wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar scheint?

– Wenn der Bremsweg nicht reicht, vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver. Es ist sicherer stark zu bremsen und den Aufprall auf der Fahrbahn zu akzeptieren, als durch Ausweichen die Kontrolle zu verlieren. Hohe Geschwindigkeiten erhöhen das Risiko tödlicher Folgen bei einem Kollisionsaufprall mit Bäumen oder dem Gegenverkehr.

– Nach dem Unfall richtig verhalten:

– Sichern Sie die Stelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anlegen und so früh wie möglich ein Warndreieck aufstellen (mindestens 100 Meter von Landstraßen, 200 Meter auf Autobahnen).

– Bei Personenverletzungen: Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.

– Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist, fahren Sie es von der Fahrbahn an einen sicheren Randplatz.

– Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, suchen Sie eine sichere Lage am Straßenrand oder hinter der Leitplanke. Verlassen Sie das Fahrzeug nicht mitten auf der Straße.

– Melden Sie den Wildunfall immer der örtlich zuständigen Polizei oder wählen Sie 110 – auch wenn das Tier bereits weggelaufen ist. Es besteht Meldepflicht, Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Verletzt oder allein gelassen aufgefundene Tiere müssen erst von den Jägern geprüft werden.

– Falls möglich, ziehen Sie das tote Tier an den Straßenrand, um Folgeunfälle zu verhindern. Tragen Sie Handschuhe, um sich vor Parasiten oder Krankheiten zu schützen, und achten Sie darauf, den Verkehr nicht zu gefährden.

– Abstand zu verletzten, noch lebenden Tieren halten – sie reagieren oft unberechenbar.

– Wichtig: Verletzte oder tote Tiere nicht eigenständig in das Fahrzeug bringen oder von der Unfallstelle verschaffen, ohne Rücksprache mit Polizei oder Jäger. Das ist gesetzlich verboten.

Quelle: Polizeipräsidiums Oberbayern Nord / Foto von Ivana Cajina auf Unsplash

 

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