(ka) Im Jahr 2023 verurteilte das Landgericht München den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler sowie zwei weitere Angeklagte zu hohen Geld- und Bewährungsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat nun über die Revision entschieden.

Das Urteil gegen Stadler im Diesel-Skandal ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekanntgab. Ende Juni 2023 wurde Stadler zusammen mit zwei Mitangeklagten wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Dies war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, der für die Branche massive Schäden in Milliardenhöhe verursacht hat.

Die Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, diese wurde jedoch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen. Bei der Überprüfung des Urteils wurden keine Rechtsfehler zu Lasten der Angeklagten festgestellt.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts befand Stadler für verantwortlich, obwohl er die Manipulation der Abgasreinigung bei Audi-Dieselmotoren nicht selbst angeordnet hatte. Er hatte jedoch den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge zu spät gestoppt.

Neben Stadler standen auch der Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und der Ingenieur P. vor Gericht. Alle drei Angeklagten gaben Geständnisse ab. Hatz erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und muss 400.000 Euro zahlen, während P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 50.000 Euro verurteilt wurde.

Der Kammer wurde vorgeworfen, den Geschädigten einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zugefügt zu haben, da viele der betroffenen Fahrzeuge in den USA verkauft wurden und dort nach der Aufdeckung der Manipulationen nur noch Schrottwert hatten. Für in Deutschland verkaufte Fahrzeuge schätzte das Gericht den Wertverlust auf nur 5 Prozent.

Laut Urteil sorgten der frühere Chef der Motorentwicklung, Wolfgang Hatz, und Ingenieur P. ab 2008 dafür, dass illegale Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen integriert wurden. Dadurch erfüllten die Fahrzeuge die Grenzwerte im Test, überschritten diese jedoch im Straßenverkehr.

Ziel war es, die nachträgliche Installation größerer AdBlue-Tanks für die Abgasreinigung zu vermeiden, da sich die Techniker bei der Berechnung vertan hatten. Der Volkswagen-Konzern strebte zu dieser Zeit an, mit seinem „Clean Diesel“ den US-Markt zu erobern. Die Entwickler standen unter Druck, und der Abteilungsleiter P. verlangte von seinen Mitarbeitern „intelligente Lösungen“, um die hohen Anforderungen zu erfüllen.

Quelle – Pressemitteilung / Handelsblatt / BR / Radio IN /  Bild von Alexandre Barale auf Pixabay

 

WERBUNG