(ka) Am gestrigen Mittwoch (10. Dezember 2025), um 08:45 Uhr, fuhr ein 87-jähriger Bürger aus Stammham mit seinem BMW die Staatsstraße Nr. 2335 in Richtung des Audi-Werksgeländes kommend, von der Autobahn herabgehend, mit dem Ziel einen Lastkraftwagen zu überholen. Laut VP Ingolstadt: »An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal siebzig Kilometern pro Stunde sowie ein absolutes Überholverbot aufgrund eines leichten Anstiegs im Straßenverlauf vorliegend ist zudem zur Zeit des Unfalls starker Nebel gegeben gewesen, wodurch die Sicht erheblich beeinträchtigt war. Der entgegenkommende Ford-Fahrer aus Wolnzach im Alter von 61-Jähriger sah sich gezwungen, aufgrund des Überholvorgangs durch den BMW-Fahrer eine Gefahrenbremsung bis zum Stillstand durchzuführen sowie nach rechts auszuweichen, um einen Frontalzusammenstoß abzuwenden. Der Fahrer des BMW setzte dennoch seinen Überholvorgang fort und streifte hierbei mit der linken Fahrzeugseite das linke Seitenteil des Fords. Anschließend hielt er nicht an, sondern setzte seine Fahrt unbeirrt fort, ohne seinen rechtlichen Verpflichtungen als Unfallverursacher nachzukommen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer konnte schließlich den Fahrer am nächsten Ampellicht zur Rede stellen, wobei dieser lediglich angab, er hätte einen wichtigen Termin, woraufhin er seine Fahrt fortsetzte«. Der Zeuge war in der Lage, das Kennzeichen des BMWs gegenüber der Polizei zu benennen. Während einer Halternachschau konnten sowohl der Fahrer als auch das beschädigte Fahrzeug aufgefunden werden. Ein solches gravierendes verkehrswidriges Verhalten zählt gemäß Strafgesetzbuch zu den „7 Todsünden“. Ein Ermittlungsverfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ sowie „Unfallflucht“ wurde eröffnet. In diesem Zusammenhang erfolgte auf Anordnung seitens StA Ingolstadt die Beschlagnahme seines Führerscheins. Glücklicherweise wurden bei diesem Vorfall keine Personen verletzt. Es entstand jedoch ein Gesamtschaden in Höhe von 10.000 Euro.

Quelle – VP Ingolstadt / Bild von Stephan Wusowski auf Pixabay

 

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