
(ka) Die Bayerische Staatsregierung hat eine Neufassung der Mieterschutzverordnung beschlossen, welche am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird und die Mietpreisbremse auf insgesamt 285 Städte und Gemeinden ausdehnt. Dies führt zu einer signifikanten Erhöhung der betroffenen Kommunen im Vergleich zur derzeit gültigen Verordnung, deren Gültigkeit Ende 2025 endet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen durch steigende Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu reduzieren sowie den Zugang zum Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen sicherzustellen.
Diese Kommunen in Bayern sind von der Mieterschutzverordnung erfasst
Regierungsbezirk Oberbayern – Region 10: Kreisfreie Städte Ingolstadt, München, Rosenheim, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Neuburg a. d. Donau, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Manching, Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Quelle – Pressemitteilung / Bayerische Staatskanzlei / BR / haufe.de/immobilien / Bild von FranckinJapan auf Pixabay
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