(ka) Der Ingolstädter Stadtrat hat in seiner Dezembersitzung einen weiteren Baustein zur Stabilisierung der städtischen Finanzen beschlossen: die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Der positive Beschluss ist Teil des Grundsatzbeschlusses von April 2025, neben Einsparungen auch alle rechtlich zulässigen Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Im Juli hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer Zweitwohnungssteuer vorzubereiten.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die in Bayern seit vielen Jahren rechtlich zulässig ist. Mehr als 100 Städte und Gemeinden erheben sie bereits, darunter große Kommunen wie Nürnberg, Augsburg und Fürth. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Steuer mehrfach bestätigt. Damit sollen Inhaber von Zweitwohnsitzen an den Kosten der städtischen Infrastruktur beteiligt werden, da Personen mit Nebenwohnsitz bei Schlüsselzuweisungen und beim kommunalen Einkommensteueranteil nicht berücksichtigt werden.

Steuerpflichtig ist, wer eine Nebenwohnung besitzt, unabhängig davon, ob diese gemietet wird oder im Eigentum steht. Bestimmte soziale Tatbestände sind ausdrücklich ausgenommen, etwa Wohnungen in Pflegeeinrichtungen oder berufsbedingt notwendige Zweitwohnungen nicht dauerhaft getrennt lebender Ehepaare und Lebenspartner. Auch Kapitalanlagen, die an Dritte vermietet sind, unterliegen nicht der Steuer. Zudem greift eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze: Wer unterhalb dieser Schwelle liegt, etwa viele Studierende oder Auszubildende, wird von der Steuer befreit.

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben und bemisst sich am jährlichen Mietaufwand. Für Ingolstadt sieht die beschlossene Satzung einen Steuersatz von 16 Prozent vor und liegt damit unter dem Münchner Niveau, aber über dem Satz vergleichbarer bayerischer Großstädte. Bei selbst genutzten Wohnungen oder bei unentgeltlicher Überlassung wird die ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde gelegt.

Für die Umsetzung setzt die Stadt auf einen weitgehend digitalisierten Prozess. Die Steuerveranlagung soll durch eine KI-gestützte Vor- und Antragsbearbeitung unterstützt werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und die Bearbeitung effizient zu gestalten. Ziel ist es, die Einführung schlank und zukunftsorientiert umzusetzen. Nach Umsetzung der internen Prozesse erhalten Bürgerinnen und Bürger mit Zweitwohnsitz eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung.

*Bildunterschrift: Luftbild der Stadt Ingolstadt (Foto: Stadt Ingolstadt / Schalles)

Quelle: Pressemitteilung/Stadt Ingolstadt/

 

WERBUNG