(ka) Im Strafprozess zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt hat einer der Angeklagten dem Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt. Am gestrigen Donnerstag (21.05.2026) legte er im Landgericht München II das verlangte Teilgeständnis ab. Der frühere Spitzenmitarbeiter der Finanzkammer des Bistums bestätigte, Bestechungsgeld angenommen zu haben und dies nicht versteuert zu haben.

Sein mitangeklagter Geschäftspartner zog sich erneut aus dem Deal zurück. Laut dem Vorsitzenden Richter könnte dazu am 9. Juni – dem nächsten Verhandlungstag – die letzte Chance bestehen. Bis dahin fühlt sich seine Kammer an den Abkommen gebunden.

Der Theologe und Ex-Mönch hatte die Einnahmen auch dem kirchlichen Arbeitgeber gegenüber nicht offengelegt. Die Steuerschuld in Höhe von rund 300.000 Euro zahlt er inzwischen in Raten ab. Vermögen des Angeklagten hat das Gericht beschlagnahmen lassen.

Der Angeklagte arbeitet heute als Dienstleister für eine Anwaltskanzlei und eine Rechtsschutzversicherung. Sein monatliches Bruttoeinkommen soll laut eigener Angabe bei etwa 7.000 Euro liegen. Für den Finanzmarkt fühlt er sich „verbrannt“.

Zur Kirche hat er sich nach wie vor hingezogen gefühlt, auch wenn er inzwischen aus der Körperschaft ausgetreten ist. Seit zwei Jahren ist er in dritter Ehe mit einer Konzertpianistin verheiratet; sie mieten zusammen eine Wohnung in Unterfranken. Mit den beiden minderjährigen Töchtern aus zweiter Ehe und deren Mutter bestehe ein guter Umgang.

Quelle: Pressemitteilung / Katholische Nachrichten-Agentur / Bild von Dieter Ludwig Scharnagl auf Pixabay

 

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