
(ka) Flüchtlinge aus der Ukraine, die seit dem 1. April 2025 in Deutschland eingetroffen sind, werden gemäß den Bestimmungen der Bundesregierung kein Bürgergeld mehr erhalten. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass ihnen stattdessen Leistungen vom Sozialamt gewährt werden, die im Durchschnitt um etwa 20 Prozent geringer ausfallen. Darüber hinaus erfolgt keine Betreuung durch das Jobcenter mehr. Dies impliziert, dass sie für deutlich schlechter vergütete Tätigkeiten herangezogen werden können, wie beispielsweise das Harken von Laub oder das Sammeln von Müll.
Quelle – Pressemitteilung / dpa Presse / BR / Bild von Bruno auf Pixabay
WERBUNG

