
(ka) Die Forderung, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen, ist ein Thema, über das immer wieder diskutiert wird. Die CSU hat sich das als Thema für ihre Klausurtagung im Kloster Seeon ausgesucht.
In Deutschland können Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verurteilt werden. Die CSU im Bundestag will, dass das Jugendstrafrecht in Zukunft schon ab zwölf Jahren angewendet werden kann. Die Mediengruppe Bayern hat darüber berichtet, die Nachrichtenagentur dpa hatte den Entwurf.
Der Entwurf fordert ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder. Dabei sollen die Straftaten von Kindern unter 14 Jahren, die in Anwesenheit ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten begangen wurden, von der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht aufgearbeitet werden. Das Gericht soll dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.
Im Beschlussentwurf für Seeon heißt es: „Der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend.“ Und es gibt immer mehr minderjährige Drogendealer. Wir finden, dass man das gerichtliche Verantwortungsverfahren auch für kriminelle, strafunmündige Kinder einführen sollte.
In dem Papier stehen auch Strafverschärfungen für Messerangriffe, K.-o.-Tropfen und Gruppenvergewaltigungen.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass sie vor gesetzlichen Neuregelungen beim Jugendstrafrecht erst mal eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag geben wollen.
Quelle – Pressemitteilung / dpa Presse / Spiegel /Foto: verdict-3667391_1920-Pixabay

