(ka) Die Erhöhung des Pflegemindestlohns ist für Juli 2026 um einen Prozentsatz von 2,6 vorgesehen und wird im darauffolgenden Jahr ebenfalls um weitere 2,6 Prozent angehoben; dies wurde durch die Pflegekommission beschlossen, in welcher sowohl Gewerkschafts- als auch Arbeitgebervertreter vertreten sind. Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand äußerte den Wunsch nach einer Angleichung des Pflegemindestlohns an die Einstiegsstufen gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), was jedoch seitens der Arbeitgeber auf Widerstand stieß. Die künftigen Beträge des Pflegemindestlohns stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur angemessenen Vergütung dieser anspruchsvollen Tätigkeit mit gesellschaftlicher Relevanz. Darüber hinaus mussten Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Regelwerk abgewendet werden; dennoch stellt der Pflegemindestlohn die einzige rechtlich durchsetzbare Entgeltstufe dar in Abwesenheit eines Tarifvertrags – weshalb Verdi diesem Kompromiss nach reiflicher Überlegung „schweren Herzens“ zustimmte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete es als positives Signal hinsichtlich höherer Mindestlöhne für die kommenden zwei Jahre und verwies darauf hin, dass sich bereits signifikante Verbesserungen bei den Gehältern von Pflege- und Betreuungskräften ergeben haben: Diese erhalten momentan durchschnittlich wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau als nunmehr durch die Pflegekommission festgelegt worden ist.

Quelle – Pressemitteilung / dpa / BR /  nachrichten-heute.net / Foto von Julia Taubitz auf Unsplash 

 

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