
(ka) Der Bundestag hat die Reform des Bürgergelds beschlossen. Bei der Abstimmung am Donnerstag stimmten 321 Abgeordnete für die neue Grundsicherung, 268 waren dagegen, und 2 enthielten sich.
Eine wesentliche Änderung ist der Name: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld. Damit einher gehen strengere Pflichten und härtere Strafen. Wer eine Maßnahme abbricht oder sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, muss mit Kürzungen rechnen. Der Satz kann für drei Monate um 30 Prozent gesenkt werden.
Wer wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall kann der Anspruch ganz entfallen. Künftig sollen Leistungsempfänger ihre Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen.
Quelle: Pressemitteilung / nachrichten-heute.net/ Bild von simonschmid614 auf Pixabay
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