
(ka) Am heutigen Freitag (05.12.2025) stimmten 319 Abgeordnete für einen neuen Gesetzesentwurf, während 225 dagegen stimmten und 53 sich der Stimme enthielten. Um dieses Gesetz gab es wochenlangen Streit innerhalb der Koalition. Die Junge-Gruppe der Union sprach sich entschieden gegen eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus aus. Die Linksfraktion kündigte zuletzt an, sich zu enthalten, um „die Rente von über 21 Millionen Menschen in diesem Land“ zu schützen.
Mit ihrem ersten Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent, das das Verhältnis von Rente zum Durchschnittsverdienst beschreibt, über 2025 hinaus verlängern. Zudem soll die „Mütterrente“ erweitert werden. Die Regierung begründet dies mit der Feststellung, dass die ab 2026 wieder geltende Rentenanpassungsformel dazu führen würde, dass das Rentenniveau nach Ende der Haltelinie stark sinken und niedrigere Altersbezüge zur Folge haben könnte. Die Renten würden dann langsamer ansteigen als die Löhne.
Konkret sieht das Gesetz vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern, um eine Abkopplung der Renten von den Löhnen bis zu diesem Zeitpunkt zu verhindern. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Rentenversicherung sollen über Steuermittel des Bundes gedeckt werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz zu vermeiden.
Ziel der Ausweitung der anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten für die Rente ist die vollständige Gleichstellung dieser Zeiten. Zukünftig wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert, wobei auch hier die Mehrkosten vom Bund getragen werden sollen.
Darüber hinaus soll es für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einfacher werden, zu ihrem vorherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Deshalb wird das Anschlussverbot aus Paragraf 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für diese Gruppe aufgehoben, sodass in diesen Fällen auch wiederholt sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse möglich sind.
Die Regierung argumentiert, dass eine Nichtverlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau dazu führen würde, dass die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund geltenden Rechts erheblich sinken würden. Zudem wären vom Bund keine Erstattungen für die höheren Ausgaben an die Rentenversicherung zu erwarten, was eine Stabilisierung des Leistungsniveaus unmöglich machen würde.
Quelle – Pressemitteilung / nachrichten-heute.net / BR / Bild von Julita auf Pixabay
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