(ka) Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, eine Änderung des Kommunal-Abgaben-Gesetzes verabschiedet, die kommunale Verpackungs-Steuern verbietet. Der bayerische Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßt diese Entscheidung, die das seit 1979 bestehende Verbot von sogenannten „Bagatell-Steuern“ in den Kommunen ergänzt. Er erklärt: „Damit haben wir eine klare Rechtslage geschaffen und verhindern, dass in Bayerns Städten und Gemeinden ein bürokratisches Steuer-Wirrwarr entsteht, das unsere Wirtschaft und Bürger zusätzlich belastet.“

Herrmann ist der Ansicht, dass eine neue Steuer mit erheblichen bürokratischen Aufwänden verbunden gewesen wäre, aufgrund von Aufzeichnungs-Pflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten. „Eine Verpackungs-Steuer hätte genaue Regelungen erfordert, was genau erfasst wird und was nicht“, betont er. Dies könnte zu absurden Situationsbeispielen führen, wie aus Kommunen berichtet wird, in denen bereits Verpackungs-Steuern eingeführt wurden. So bleiben zum Beispiel Kaffee-Löffel aus Holz unter acht Zentimetern steuerfrei, während längere Löffel besteuert werden. Auch könnte es sein, dass ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger ist als einer mit Deckel. Herrmann erklärt weiter, dass eine Papiertüte für eine Butterbreze nicht besteuert wird, während die Verpackung für eine warme Leberkäs-Semmel sehr wohl besteuert werden würde. „So einen Unsinn machen wir im Freistaat nicht“, betont er.

Besonders kleine Unternehmen wie Imbissbuden, Cafés oder Bäckereien wären von zusätzlichen Melde- und Dokumentationspflichten überproportional betroffen. Herrmann verweist darauf, dass eine Untersuchung der Universität Tübingen keinen messbaren Erfolg bei der Müllvermeidung durch eine Verpackungs-Steuer feststellen konnte. Bayern möchte die Betriebe entlasten, nicht zusätzlich belasten. Laut Herrmann wäre die Einführung einer Verpackungs-Steuer ein falsches Signal, da sie im Widerspruch zu anderen Steuererleichterungen für die bereits stark belastete Gastronomiebranche stünde. Diese Branchen müssten die Steuer letztlich auf die Bürger umlegen. Herrmann weist darauf hin, dass, sofern der Bundesrat den Beschluss des Bundestages bestätigt, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Eine kommunale Verpackungs-Steuer im „To Go“-Bereich würde dem Ziel einer grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie entgegenstehen.

Quelle – Pressemitteilung / Bayerische Staatskanzlei – Tanja Sterian / BR /  Bild von CSU-Fraktion auf Pixabay

 

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