
(ka) Im Rahmen des stufenweisen Pflichtumtausches werden zum 19. Januar 2027 weitere unbefristete Kartenführerscheine ungültig. Betroffen sind alle Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis einschließlich 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden.
Ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden. Für sie gilt eine verlängerte Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.
Das Ausstellungsdatum des Führerscheins ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter Ziffer 4a angegeben.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichstätt werden gebeten, den Antrag auf Umtausch ihres unbefristeten Kartenführerscheins möglichst frühzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu stellen. Die persönliche Antragstellung ist zu den Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen hierzu sind unter www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice zu finden.
Bei einer persönlichen Antragstellung vor Ort wird der bisherige Kartenführerschein direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde befristet beziehungsweise entwertet. Der neue Kartenführerschein wird anschließend von der Bundesdruckerei hergestellt und direkt an die Wohnanschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers versandt. Eine erneute persönliche Vorsprache zur Abholung des neuen Führerscheins ist daher nicht erforderlich.
Alternativ kann der Umtausch auch auf dem Postweg erfolgen. Die erforderlichen Antragsunterlagen können an den Informationen des Dienstleistungszentrums Eichstätt, Gundekarstraße 3, sowie des Dienstleistungszentrums Lenting, Bahnhofstraße 16, abgeholt werden. Zudem stehen die Formulare auf der Homepage des Landkreises Eichstätt unter www.landkreis-eichstaett.de/Fahrerlaubnis zum Download bereit.
Bei einer Antragstellung auf dem Postweg muss der neue Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Hierfür ist zuvor ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren. Bei der Abholung ist der bisherige Kartenführerschein im Original abzugeben und wird dort entwertet.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des bisherigen Kartenführerscheins bei schriftlicher Antragstellung,
- der bisherige Führerschein im Original bei persönlicher Antragsstellung zur Befristung beziehungsweise Entwertung,
- eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass),
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Die Fahrerlaubnis selbst bleibt durch den Umtausch unverändert bestehen. Es handelt sich lediglich um den Austausch des bisherigen Führerscheindokuments gegen einen neuen, befristeten Kartenführerschein.
Quelle: Lkr. Eichstätt / Pressemitteilung – Manfred Schmidmeier / Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

