(ka) Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Haftung bei Unfällen mit E-Scootern verschärfen soll. Ziel ist es, Geschädigten den Weg zu Schadensersatz zu erleichtern, indem eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt wird, wie das Justizministerium mitteilte. Das bedeutet, dass Halter künftig auch ohne Verschulden haften müssen. Fahrer hingegen haften, solange ihnen kein Entlastungsbeweis gelingt.

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Von weniger als 6.000 Betroffenen im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Auch die Zahl der Geschädigten, die nicht selbst am Unfall beteiligt waren, nahm zu. Die neuen Haftungsregeln sollen auch Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways umfassen, allerdings keine Nutzfahrzeuge aus Bau oder Landwirtschaft.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wies darauf hin, dass vor allem Scooter von Sharing-Anbietern häufiger in Unfälle verwickelt sind. Ihr zufolge ist es nicht hinnehmbar, dass Geschädigte auf den Kosten sitzenbleiben, nur weil der Fahrer nicht auffindbar ist. Sie betonte, dass es keinen Grund gebe, E-Scooter anders zu behandeln als Autos, schließlich gilt diese Verantwortung auch bei Mietwagen.

Quelle: Pressemitteilung / dts-nachrichtenagentur.de /