(ka) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat heute eine unmissverständliche Klarstellung vorgenommen: Eine Untervermietung oder Möblierung darf nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden“, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, dieses Signal jetzt zu berücksichtigen. „Es bedarf klarer gesetzlicher Regelungen für Möblierungszuschläge, verbindlicher Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag“, forderte Weber-Moritz. „Denn Wohnen ist die Grundlage für ein sicheres Leben und die Vermietung von Wohnraum sollte nicht mit dem Ziel maximaler Renditen erfolgen.“

Quelle: Pressemitteilung/dpa/BR/Radio IN/ Bild von Tumisu auf Pixabay

 

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