
(ka) Im Jahr 2025 erhielt die Bundesnetzagentur insgesamt 39.842 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Das ist ein Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zu 2024, als 37.561 Beschwerden eingingen.
„Im Jahr 2025 beobachten wir, wie im Vorjahr, erneut einen Anstieg der Beschwerden. Unerlaubte Werbeanrufe schädigen Verbraucher massiv und stellen ein ernsthaftes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen dar. Wir setzen unsere Maßnahmen gegen Unternehmen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben, mit Nachdruck fort“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Über 28 Prozent der Beschwerden betrafen das Thema „Gewinnspiele“, während es im Jahr 2024 noch etwa 20 Prozent waren. Das Beschwerdeaufkommen in diesem Bereich hat somit deutlich zugenommen. Weitere Beschwerdefelder waren „Dienstleistungen“ und „Bauprodukte“, die jeweils rund zehn und acht Prozent aller Beschwerden ausmachten. Bei den Bauprodukten wurden unter anderem unerlaubte Werbeanrufe zum Verkauf und zur Installation von Photovoltaikanlagen registriert. In diesem Bereich ist die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte gesunken, da die Bundesnetzagentur verstärkt Bußgelder gegen unseriöse Anbieter von Photovoltaikprodukten verhängt hat.
Im Sektor unerlaubter Werbeanrufe für Strom- und Gaslieferverträge führte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 mehrere Großverfahren durch. Auch hier ist die Beschwerdequote von knapp 14 Prozent im Jahr 2024 auf 11,5 Prozent gesunken.
Die Bundesnetzagentur bearbeitete im Jahr 2025 13 große Bußgeldverfahren und verhängte insgesamt Bußgelder von über 1,099 Millionen Euro, verglichen mit 1,37 Millionen Euro im Vorjahr.
Erstmals wurden Verstöße gegen die Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Werbeeinwilligungen sanktioniert. Seit Oktober 2021 sind alle werbetreibenden Unternehmen verpflichtet, diese Einwilligungen lückenlos zu dokumentieren. Diese Maßnahme soll den Unternehmen die Selbstkontrolle ihrer Werbekampagnen erleichtern, wurde von den betroffenen Unternehmen jedoch nicht ausreichend umgesetzt. Dadurch kam es zu vielen unerlaubten Werbeanrufen.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht alle Verfahren, die mit einer Geldbuße enden, auf ihrer Webseite unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung.
Um unerlaubte Telefonwerbung zu melden, ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Diese können unerwünschte Werbeanrufe, für die sie zuvor keine Einwilligung gegeben oder deren Widerruf sie erklärt haben, unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.
Quelle: Pressemitteilung/Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen / Bild von Csaba Nagy auf Pixabay
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