
(ka) Die deutschlandweite Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zu Jahresbeginn betrifft bis zu 4,8 Millionen Beschäftigte. Gemäß einer aktuellen Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lag knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (rund 12 Prozent) zuvor unterhalb des geltenden Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Die Vergütung dieser Jobs erfolgt gemäß dem neuen Mindestlohn. Für die Beschäftigten ergibt sich daraus eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu sechs Prozent bzw. 275 Millionen Euro. Bei der Schätzung wurde unterstellt, dass alle Betroffenen mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten hatten.
Statistiken zeigen, dass Frauen häufiger als Männer in niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen tätig sind. Daher profitierten sie nach Schätzungen überdurchschnittlich häufig von der Erhöhung des Mindestlohns. In rund 14 Prozent der von Frauen ausgeübten Berufe stieg demnach der Stundenlohn, bei Männern waren es nur rund elf Prozent.
Die Statistiker legten dar, dass auch bei den Branchen Unterschiede bestanden. Die Branchen „Gastgewerbe“ mit 47 Prozent, „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 37 Prozent und „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ mit 33 Prozent waren von den Auswirkungen besonders stark betroffen. Die Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ verzeichnete mit gut einem Prozent die geringste Betroffenheit.
Auch regional waren Unterschiede erkennbar: In Ostdeutschland war der Anteil der von dieser Situation betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 14 Prozent höher als im Westen mit rund zwölf Prozent. In Sachsen lag der Anteil betroffener Jobs mit knapp 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, während Bayern mit 10 Prozent den niedrigsten Wert verzeichnete.
Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf dann 14,60 Euro pro Stunde.
Quelle: Pressemitteilung/BR/ onvista media GmbH/Handelsblatt/Reuters/Bild von Renkilde Copenhagen auf Pixabay
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