(ka) Die jüngsten Lockerungen im Ladenschlussgesetz in Bayern werden vom Verfassungsgerichtshof des Landes überprüft. Wie das Gericht mitteilte, reichten sieben Personen Klage gegen die Regelungen ein. Zu den Klägern zählen die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Gewerkschaften Verdi und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung. Die Klage richtet sich unter anderem gegen die erlaubten Ladenöffnungen in mehreren Hundert Tourismusorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen. Der DGB begründet die Klage damit, dass die Lockerungen eine Ausweitung von Sonntagsarbeit fördern und soziale Ungleichheiten, insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen, verschärfen. Das neue bayerische Ladenschlussgesetz ist seit Mitte des vergangenen Jahres in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung/Deutschlandfunk/BR/

