(ka) Das E-Bike im Fahrradschuppen, der E-Scooter in der Garage und der elektrische Rasenmäher im Gartenhaus. Im Sommer klappt das alles prima, doch bei Kälte lohnt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen – besonders, wenn ein Akku im Gerät steckt. Kälte schadet einem intakten Akku nicht sofort, aber sie senkt zeitweise Leistung und nutzbare Kapazität. Für eine längere Winterpause geht es deshalb vor allem um den passenden Lagerort und den richtigen Ladezustand. Der ADAC hat daher ein paar Empfehlungen, wie Akkus den Winterschlaf gut überstehen.

Wichtig ist zuerst das passende Klima. Experten vom Mobilitätsclub raten zu einer Lagerung bei etwa 10 bis 20 Grad und möglichst trocken. Außerdem sollte direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden. Das gilt auch für Lithium-Ionen-Batterien, die heute in fast allen Geräten stecken – von Fahrzeugen über Werkzeuge bis hin zu Gartengeräten.

Auch der Ladezustand spielt eine Rolle. Jeder Hersteller nennt eine eigene Empfehlung, doch grundsätzlich macht es Sinn, Akkus nicht völlig leer oder voll über längere Zeit zu lagern. Für die Winterpause ist ein Mittelding von rund 40 bis 60 Prozent ideal.

Lithium-Ionen-Akkus neigen zwar zu geringer Selbstentladung, doch bei längeren Ruhephasen droht eine Tiefenentladung. Danach klappt das Wiederaufladen oft nicht mehr so richtig, und der Akku müsste ersetzt werden. Deshalb regelmäßig den Ladezustand kontrollieren und gegebenenfalls nachladen. Zusätzlich empfiehlt der ADAC, auch die herstellerspezifischen Hinweise zur Langzeitlagerung zu beachten.

Wer E-Bike oder E-Scooter auch im Winter nutzt, sollte einen kühlschrankkalten Akku nach der Fahrt zunächst langsam auf Raumtemperatur bringen. Und Laden bei Temperaturen unter 0 Grad möglichst vermeiden.

*Bildunterschrift: Akkus von E-Bikes sollten ab dem Herbst im Haus gelagert werden, wenn das Fahrrad zu kalt steht. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7849 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. (Bildrechte: ©ADAC/Ralph Wagner) 

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