(ka) Das Bundeskabinett hat eine „Formulierungshilfe“ zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Wenn der Bundestag dem zustimmt, soll die Steuer ab dem 1. Juli 2027 greifen.
Gezuckerte Getränke sollen demnach besteuert werden, sofern sie 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter oder mehr enthalten. Der Entwurf sieht einen zwei-stufigen Tarif vor: Bei 5 bis 8 Gramm Zucker pro 100 ml liegt die Abgabe bei 0,26 Euro pro Liter, darüber bei 0,32 Euro pro Liter.
Betroffen sind Limonaden (Cola, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen), Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder zuckerhaltige Saftkonzentrate – auch Sirup und Konzentrate, die zur Zubereitung von Getränken gedacht sind (z. B. Postmix-Konzentrate oder Sirup fürs Trinkwassersprudler). Nicht erfasst werden alkoholische Getränke, weil sie größtenteils einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen, so das Ministerium.
Ausgenommen sind außerdem alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails sowie Mischgetränke auf dieser Basis. Gleichermaßen gelten Ausnahmen für Milch, Hafer- und Reisdrinks samt Mischgetränken, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reine Frucht- und Gemüse-Saftkonzentrate sowie ungesüßte Schorlen.
Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, bleiben ebenfalls außen vor. Die Steuerschuldnerschaft liegt – wie üblich bei Verbrauchsteuern – beim Hersteller bzw. Großhandel. Kleine, unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion bis 70.000 Litern erhalten Ausnahmeregelungen. Zudem gibt es eine Befreiung für Betriebe bis 1 Million Liter, deren Inkrafttreten allerdings noch der Zustimmung der Europäischen Kommission bedarf.
Durch die Steuer rechnet der Staat mit Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027, 925 Millionen Euro 2028 und zwischen 875 und 890 Millionen Euro von 2029 bis 2031. Geplant ist, die zusätzlichen Einnahmen zu verwenden, um die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, so das Finanzministerium.
Quelle: Pressemitteilung / dts-nachrichtenagentur.de / Bild von evelynlo auf Pixabay
