(ka) Der Radverkehr in Ingolstadt wird wichtiger, doch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bleibt eine Herausforderung. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Fahrradunfälle von 415 auf 451. Besonders das sogenannte Geisterradeln – also das Befahren von Radwegen in entgegengesetzter Fahrtrichtung – sorgt immer wieder für gefährliche Situationen. In Ingolstadt gilt Geisterradeln als eine der Hauptursachen für Unfälle im Radverkehr.

Zudem erreichen die Stadt Beschwerden aus der Bürgerschaft über vermehrte Regelverstöße und ein schwindendes Miteinander auf den Radwegen. Die Stadt nutzt das, um die wichtigsten Regeln noch einmal zu klären.

Geh- und Radwege – wer darf wo fahren?
In Ingolstadt kommt es oft zu Missverständnissen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen. Wenn das Schild Radweg, Getrennter Geh- und Radweg oder Gemeinsamer Geh- und Radweg zu sehen ist, besteht eine Radwegebenutzungspflicht. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen immer nur auf dem rechten Radweg fahren. Linke Radwege sind nur frei gegeben, wenn ein Schild die Richtung bestätigt. Andernfalls gelten sie als „Geisterradeln“. Bei Gehwegen mit dem Zusatz „Rad frei“ ist Radfahren erlaubt, jedoch nur langsam; Fußgänger haben Vorrang. Es besteht keine Pflicht, auf dem Gehweg zu fahren – auch das Fahren auf der Straße ist möglich. Die meisten Gehwege in Ingolstadt sind normale Gehwege ohne Zusatz „Radfahrer frei“. Kinder bis acht Jahren dürfen dort fahren; ältere Kinder bis zehn Jahre sind es ebenfalls erlaubt.

Auf- bzw. Ableitung von Radwegen – Sicherheitsrisiko bei entgegen der Fahrtrichtung
Die Auf- und Ableitung von Radwegen sorgt für einen geordneten Übergang zwischen baulich getrennten Wegen und der Fahrbahn. In Ingolstadt kommt es jedoch vor, dass diese Ableitungen entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung genutzt werden. Das führt zu Konflikten und erhöht das Risiko für Radfahrende, die die Ableitung regelkonform nutzen. Die Richtungsvorgaben sind durch Radpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Wenn das Piktogramm spiegelverkehrt erscheint, deutet das darauf hin, dass der Weg entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung genutzt wird.

Fahrradstraße – was bedeutet das konkret?
In Ingolstadt gibt es Fahrradstraßen, die zusammen über acht Kilometer lang sind. Doch was steckt dahinter? Eine Fahrradstraße ist in erster Linie für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht. In Ingolstadt gibt es allerdings „unechte“ Fahrradstraßen: Autos dürfen dort fahren, müssen aber Rücksicht auf Radfahrer nehmen und dürfen sie nicht gefährden oder behindern. Drauf achten, dass Autos nicht drängeln, wenn Radfahrerinnen und Radfahrer nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Radeln durch die Fußgängerzone – Was gilt?
Die Fußgängerzone in Ingolstadt ist im Sommer gut besucht. Von morgens bis 10:30 Uhr und ab 20:00 Uhr dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer dort in vielen Straßen und Gassen fahren – das steht am Anfang der Zone. Sie müssen besonders aufmerksam auf Fußgänger achten und diese nicht gefährden oder behindern. Wenn nötig, muss verlangsamt werden; gefahren wird in Schrittgeschwindigkeit.

Radfahren über den Zebrastreifen – Ist das erlaubt?
Um Vorfahrt vor dem Auto zu haben, müssen Radfahrerinnen und Radfahrer vom Rad absteigen und die Straße schieben. Viele glauben noch, dass ein Zebrastreifen genauso Vorfahrt wie Fußgänger bietet. Das führt zu riskanten Situationen, weil Autofahrende oft erst spät erkennen, dass ein Radfahrer den Zebrastreifen nutzen möchte.

*Bildunterschrift: Zu Missverständnisse kommt es beispielsweise bei der Nutzung von Geh- und Radwegen. (Foto: Theresa Schneider / Stadt Ingolstadt)

Quelle: Pressemitteilung / Stadt Ingolstadt

 

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