(kna) Im Strafprozess zur Finanzaffäre im Bistum Eichstätt sind am gestrigen Donnerstag (18.06.2026) im Landgericht München II Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt begrüßte, dass ein ungewöhnlich langwieriges Verfahren am Ende doch zu individuellen Verständigungen mit den beiden Angeklagten geführt habe. Solche Einigungen seien kein Verzichts-Deal aus Verlegenheit, betonte er. Zugleich griff er das Bistum Eichstätt scharf an und warf der Kirche mangelnde Aufsicht und Desinteresse vor.

Für den ehemaligen leitenden Mitarbeiter des Bistums forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Beim norddeutschen Geschäftsmann sah er eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung vor. Das Urteil wird am nächsten Dienstag erwartet. Die Anwältinnen des norddeutschen Geschäftsleuten reklamierten, dass wesentliche Ermittlungen nie stattgefunden hätten. Bis heute bleibe unklar, ob ein Weiterlaufen der Investments dem Bistum letztlich mehr Geld eingebracht hätte als die bisher erzielten Beträge, die im laufenden Projekt zurückgefordert und teils wieder zurückflossen.

Am Ende bleibe nur Verluste, fasste Annette Rosskopf, die Rechtsvertreterin des Geschäftsmannes, zusammen. Ihr Mandant, der aufgrund der Insolvenzhilfe und dessen Familie getroffen ist, habe ebenso wie die Kirche Verluste zu tragen. Ihr Kollege Richard Beyer meinte, es schmerze ihn zu sehen, wie kritiklos das Bistum einer einzigen anwaltlichen Empfehlung gefolgt sei, die zu einer Strafanzeige geführt habe – ohne sie zu hinterfragen. Denn es sei auch eine andere Stimme gehört worden.

Beyer verwies in seinem Plädoyer auf die Bergpredigt, in der von Nicht-Richten die Rede ist, damit man nicht gerichtet wird. Er lobte den einstigen Vorgesetzten des kirchlichen Mitarbeiters, der seine Verantwortung in der Aussage übernommen habe und kein Fehler im Investment erkennen konnte.

Auch der Verteidiger des ehemaligen Bistumsmitarbeiters, Maximilian Pauls, hielt die von der Anklage des Bistums stammende Strafanzeige für sachlich falsch. Dem Bistum sei bei der Vermögensanlage nicht nur eine konventionelle Ausstattung zugelassen gewesen, sondern auch Anlagen mit reduziertem Risiko. Er betonte zudem, dass sein Mandant seine Bestechlichkeit eingeräumt und Steuerschulden ausgeglichen habe. Durch das Verfahren habe der Mann seine berufliche Existenz verloren und sich neu orientieren müssen.

Die beiden Angeklagten hatten deutlich gemacht, dass das Bistum Eichstätt zwischen 2014 und 2016 rund 60 Millionen US-Dollar aus dem Vermögen in riskante Darlehen investierte. Das Geld sollte überwiegend für Gewerbetreibende den Erwerb, die Bebauung und den Weiterverkauf profitabel gestalten, etwa in Texas und Florida. Von den offenen Forderungen fielen im Rahmen eines abschließenden Vergleichs 36 Millionen US-Dollar wieder zurück zum Bistum.

Quelle: Pressemitteilung – Internetportal katholisch.de / Bild von Dieter Ludwig Scharnagl auf Pixabay

 

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