
(ka) Das alte Heizungsgesetz der früheren Ampelkoalition wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Das Kabinett hat dem Entwurf für dieses neue Gesetz zugestimmt, auf das sich Eigentümer und Mieter einstellen müssen. Während das alte Gesetz vorschrieb, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, erlaubt das neue Gesetz den Hauseigentümern, wieder selbst zu entscheiden, welche Heizungen sie installieren, einschließlich Öl- und Gasheizungen.
Allerdings fallen Kosten an, die von den Eigentümern getragen werden müssen. Wenn Vermieter ein fossiles Heizsystem einbauen, müssen sie sich laut dem Entwurf ab 2028 an den laufenden Heizkosten beteiligen. Ab diesem Jahr sollen die CO₂-Kosten sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Ab 2029 sind die Vermieter zudem verpflichtet, die Hälfte der Mehrkosten für eine Regelung im neuen Gesetz zu übernehmen, die eine Quote für biogene Brennstoffe vorsieht.
Union und SPD garantieren außerdem eine angemessene Finanzierung für den Einbau neuer Heizungen bis 2029, jedoch fehlen hierzu konkrete Details. Sicher ist, dass neue Öl- und Gasheizungen nicht staatlich gefördert werden. Ab 2029 müssen neu installierte Öl- und Gasheizungen schrittweise mit einem steigenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, wie Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Diese sogenannte Biotreppe sieht bis 2040 vier Stufen vor, beginnend mit einem Pflichtanteil von zehn Prozent und einem Ziel von 60 Prozent bis 2040.
Der Handel wird verpflichtet, klimafreundliche Alternativen und Mischungen anzubieten. Geplant sind Quoten für Grüngas und Grünheizöl. Zu den grünen Gasen zählen auch grüner, blauer, oranger und türkiser Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird nur mit erneuerbarem Strom hergestellt, während blauer und türkiser Wasserstoff Erdgas nutzt und somit nicht vollständig CO₂-neutral ist. Oranger Wasserstoff wird aus Strom von Abfallverwertungsanlagen erzeugt. Die Nutzung von Wasserstoff zum Heizen ist umstritten, da der Rohstoff knapp ist und ein Wasserstoffnetz erst noch aufgebaut werden muss.
Darüber hinaus soll die Förderung für den Bau von Wärmenetzen erhöht werden, und die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen. Die Kommunen müssen darlegen, ob und wann in den kommenden Jahren Fernwärmenetze oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden, um Hauseigentümern die Entscheidung über Heizungssysteme zu erleichtern.
Quelle: Pressemitteilung / deutschlandradio.de/ Bild von ri auf Pixabay

