(ka) Die Europäische Kommission erlaubt vorübergehend höheren Strompreis-Vergünstigungen für bestimmte Unternehmen. Sie will damit die Industrie in der aktuellen Energiekrise entlasten und lockert dafür die bisherigen Regeln für staatliche Beihilfen. Der befristete Rahmen gilt bis zum 31. Dezember 2026 und soll die Auswirkungen der Krise – unter anderem durch den Iran-Kontext – auf Bereiche wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensive Branchen abfedern.

Die Mitgliedstaaten müssen geplante Maßnahmen bei Brüssel anmelden. Der Rahmen ermöglicht, bis zu 70 Prozent der Mehrkosten auszugleichen, die durch krisenbedingte Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Düngemitteln entstehen. Eine einfachere Option erlaubt Beihilfen auch ohne detaillierte Nachweise zum tatsächlichen Verbrauch. In energieintensiven Industrien kann die Beihilfeintensität für Stromkosten von 50 auf bis zu 70 Prozent steigen, ohne zusätzliche Investitionen in Dekarbonisierung zu verlangen.

Die Kommission prüft auch fallweise befristete Maßnahmen, um die Stromkosten zu senken. Der Europäische Rat hatte zuvor gezielte Schritte gefordert, um Preisspitzen bei fossilen Brennstoffen zu dämpfen. Der befristete Rahmen ergänzt die bestehenden Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Unternehmen in Krisenlagen zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung / www.dts-nachrichtenagentur.de/ Bild von Alexei auf Pixabay