(ka) Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der Notfallversorgung geht ein weiteres großes gesundheitspolitisches Vorhaben ins Parlament. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, reagiert:
„Wir begrüßen, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach dem KHVVG und dem KHAG den nächsten Schritt zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft anschiebt. Dieser wichtige Baustein darf nicht erneut verschoben werden.
Der Entwurf enthält zentrale Regelungen, die die AOK-Gemeinschaft seit Jahren fordert. Dazu gehören unter anderem die flächendeckende Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken, die Verankerung von Rettungsdienstleistungen im Sozialgesetzbuch V sowie die Vernetzung der Leitstellen von Rettungsdienst (112) und der neuen Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem einheitlichen Gesundheitsleitsystem.
Gleichzeitig besteht nach wie vor Handlungsbedarf: Die Regelungen im Gesetzentwurf reichen nicht aus, um die Notaufnahmen spürbar zu entlasten. So können Standorte ohne INZ weiterhin ambulante Notfallversorgung anbieten. Zudem dürfen Hilfesuchende, die sich in einem INZ melden, grundsätzlich nur dort – inklusive der Kooperationspraxen – behandelt werden. Eine Weiterleitung nach Ersteinschätzung in die reguläre vertragsärztliche Versorgung ist zwar vorgesehen, aber unverbindlich und reicht nicht aus, um den Andrang in die INZ zu verringern.
Außerdem fehlt ein gemeinsames, standardisiertes Ersteinschätzungsinstrument für Akutleitstellen und INZ. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Behandlungsdringlichkeit und geeignete Versorgungsebene landesweit konsistent festgelegt werden. Zudem ist unklar, wie die Schnittstelle zur Primärversorgung konkret aussehen soll.
Auch das geplante „jederzeit verfügbare aufsuchende Angebot“ durch Vertragsärztinnen und -ärzte wird kritisch gesehen. Ein 24/7-Angebot könnte zu einem schwer abgegrenzten Zusatzangebot führen, das während der regulären Praxisöffnungszeiten zusätzliche Doppelstrukturen mit beträchtlichen Personal- und Kostenaufwand schafft. Die Lösung sollte besser von den Partnern der Bundesmantelverträge getragen werden, statt als neues, parallel laufendes System.
Die Annahme, dass durch die Notfallreform jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an Minderausgaben entstehen und weitere Effizienzgewinne möglich seien, erscheint uns zu optimistisch. Zugleich werden die Investitionskosten mit rund 140 Millionen Euro pro Jahr deutlich unterschätzt. Insgesamt besteht die Gefahr, dass zu viel Bürokratie entsteht, ohne echte Patientensteuerung und spürbare Einsparungen zu liefern.“
