(ka) Wir lassen uns die Benachteiligung von Psychotherapeuten und ihren Patientinnen und Patienten nicht gefallen und legen gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) Widerspruch ein. Die Klageschrift ist in Arbeit und wird beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, so Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV.
Zur Erinnerung: Im Bewertungsausschuss hat der GKV-Spitzenverband letzte Woche nicht von seiner Forderung nach einer zehnprozentigen Honorarkürzung abrücken wollen. Daraufhin wurde der EBA eingeschaltet, der noch am selben Tag gegen die Stimmen der KBV einen Beschluss gefasst hat. Danach sinkt der Großteil der psychotherapeutischen Leistungen pauschal um 4,5 Prozent ab dem 1. April. “Diese Entscheidung trifft Menschen mit psychischen Erkrankungen hart und benachteiligt Psychotherapeuten massiv. Ein wichtiger Baustein der ambulanten Versorgung wird grundlos deutlich geschwächt. Aus unserer Sicht sind diese Kürzungen nicht zu rechtfertigen,” so der KBV-Vorsitzende.
