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Überladung eines Fahrzeuggespanns und Straftat der Urkundenfälschung

Überladung eines Fahrzeuggespanns und Straftat der Urkundenfälschung

(ka) Am gestrigen Freitag (28.03.2025), gegen 15:00 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt einen 43-Jährigen, der mit einem Fahrzeuggespann, bestehend aus Kleintransporter und Anhänger, auf der A9 in Richtung Nürnberg fuhr. Laut VPI Ingolstadt: »Bei der Kontrolle auf Höhe Ingolstadt konnte eine Überladung des Gespanns, beladen mit insgesamt drei Pkw, von 39 Prozent festgestellt werden. Die Fahrt, welche im Rahmen des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt wurde, endete deshalb an der Kontrollörtlichkeit. Für eine Fahrt im Rahmen des gewerblichen Güterverkehrs wird eine entsprechende Lizenz und ein im Fahrzeug verbautes Kontrollgerät benötigt. Beides konnte der verantwortliche Fahrzeugführer nicht vorzeigen. Daneben zeigte dieser den kontrollierenden Beamten einen gefälschten Kaufvertrag vor«. Den Fahrer erwartet neben einem Bußgeld für die vorliegenden Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Fahrpersonalgesetz und dem Güterkraftverkehrsgesetz zudem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.

Quelle - VPI Ingolstadt / Foto von Jonas Augustin auf Unsplash

 

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