(ka) Ein jahrelanger Rechtsstreit um Bankgebühren ist entschieden – zu Gunsten der Kunden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt zu Unrecht Gebühren eingezogen hatte. Von 2018 an verlangte sie Kontogebühren. Dass der Kunde nicht widersprach, wertete die Sparkasse als Zustimmung – so wie damals viele Banken bundesweit. 2021 stellte der BGH fest, dass dieses Vorgehen nicht zulässig war. Trotzdem hatte das Landgericht Ingolstadt der Sparkasse recht gegeben, weil der Kunde erst nach drei Jahren Widerspruch eingelegt hatte. Der BGH kam in der Revision zu einem anderen Schluss: Die Sparkasse muss 192 Euro zurückzahlen.
Quelle - Pressemitteilung / BR / Bildsymbol
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