(ka) Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patientinnen und Patienten dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen kann eine sogenannte Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit erstellt werden, mit der Betroffene verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.
Die psychiatrische Patientenverfügung kann daher eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung und der Wahrung der Autonomie von Menschen mit psychischen Erkrankungen spielen.
Wie und wo eine psychiatrische Patientenverfügung erstellt wird und worauf dabei geachtet werden muss, wird Dr. Barbara Vrana-Reisinger, bereichsleitende Oberärztin am Zentrum für psychische Gesundheit, in ihrem Vortrag am Donnerstag, 13.03.2025, um 18 Uhr, erläutern.
Die Veranstaltung ist kostenlos und findet vor Ort im Konferenzraum des Zentrums für psychische Gesundheit, Raum 2950 (Nähe Notfallzentrum), im Klinikum Ingolstadt statt. Die Anmeldung für den Vortrag erfolgt per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über die Homepage des Klinikums Ingolstadt: Für den Krankheitsfall vorsorgen – Psychiatrische Patientenverfügungen - Klinikum Ingolstadt
* Bildunterschrift: Lawyer Signing Legal Form Paper Or Letter - Bildrechte: Getty Images/iStockphoto
Quelle - Presseportal.de / klinikum Ingolstadt / Viola Wolfsteiner /
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