Diese Gartenarbeit ist ab März verboten

Diese Gartenarbeit ist ab März verboten

(ka) Bäume fällen, Sträucher roden und die Hecke auf den Stock setzen. Diese Arbeiten sollte man traditionell im Spätherbst und Winter erledigen. Und das hat auch einen Grund. Wir erklären, warum man Schnittarbeiten im Frühling nicht durchführen sollte und weshalb im Zweifel sogar hohe Strafen drohen.

Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum nicht stark zurückgeschnitten, komplett abgeschnitten oder beseitigt werden. --- Das Verbot gilt jährlich von 1. März bis 30. September und ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Hintergrund ist, dass viele Vögel in dem Geäst brüten und durch ein starkes Zurückschneiden der Rückzugsort der Tiere zerstört würde. Wird ein brütender Vogel entdeckt, muss der Heckenschnitt in jedem Fall verschoben werden.

Erlaubt sind allerdings sogenannte Pflege- und Formschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen begrenzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.

Wer also große Pläne für den Garten hat, muss sich bis zum Oktober gedulden und in der Zwischenzeit das rege Treiben von Flora und Fauna genießen. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld. Bis zu 10.000 Euro sind bei Zuwiderhandlungen möglich.

Quelle - Pressemitteilung /agrarheute.com / Bild von Tom auf Pixabay

 

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