(ka) Am Dienstag (29.07.2025) präsentierte die bayerische Regierung einen Entwurf für eine Grundwasser-Steuer, die jährlich 80 Millionen Euro einbringen soll. Ministerpräsident Markus Söder betonte, dass Bayern besonders stark vom Klimawandel betroffen sei. „Unser Ziel ist es, das abnehmende Wasser effizient zu verteilen und sparsam zu nutzen“, erklärte er während einer Pressekonferenz. Um dieses Ziel zu erreichen und das Bewusstsein für die Ressource Wasser zu stärken, wählte die Regierung den Weg einer Grundwasser-Steuer. Der sogenannte „Wassercent“ soll ab dem 1. Juli 2026 erhoben werden, wobei die Regierung von jährlichen Einnahmen in Höhe von 80 Millionen Euro ausgeht. Der Gesetzentwurf soll im Herbst im bayerischen Landtag eingebracht werden.
Die Einnahmen aus der Steuer sollen gezielt für Maßnahmen zum Schutz von Wasserressourcen und zum Hochwasserschutz verwendet werden. Für jeden entnommenen Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter) sind 10 Cent zu zahlen. Söder rechnet für Privatpersonen mit jährlichen Kosten von vier bis fünf Euro, während eine vierköpfige Familie mit etwa zwanzig Euro rechnen muss. Unternehmen profitieren von einem Freibetrag von 5.000 Kubikmetern; erst ab einer höheren Entnahme wird die Steuer fällig.
„Der Klimawandel ist real und trifft Bayern besonders“, so Söder weiter. Dies betreffe insbesondere den Alpenraum. Allerdings ist diese Aussage hinsichtlich der Wasserversorgung fraglich, da laut Angaben der bayerischen Regierung am 30.07.2025 viele Wasserstellen im Alpenbereich einen „sehr hohen“ oder „hohen“ Grundwasserspiegel aufwiesen.
Söder skizzierte, dass Bayern einst ein wasserreiches Land war, nun aber vor neuen Herausforderungen steht. Der Wassercent sei nur ein Aspekt der bayerischen Wasserstrategie, die die Wasserverteilung im Freistaat verändern wolle. Ziel sei es, das Wasser vom Süden in den Norden des Bundeslandes zu transportieren. Die Gletscher, die bisher als „normale Wasserversorgung“ dienten, würden in naher Zukunft nicht mehr verfügbar sein.
Der erste Abrechnungszeitraum soll vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026 laufen, ab 2027 wird dann das Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen. Der zu zahlende Betrag ergibt sich entweder aus dem jährlichen Entnahmewert oder der tatsächlich entnommenen Menge, sofern diese der Wasserrechtsbehörde gemeldet wird.
Bisher lehnt die Bayrische Landesregierung den verpflichtenden Einbau von Wasserzählern ab, um zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. laut Süddeutsche Zeitung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Wassercent nicht erhoben wird, beispielsweise für die Feuerwehr bei der Nutzung von Löschwasser oder für Landwirte, die ihre Tiere mit Wasser versorgen. Auch Wasserentnahmen für die Erzeugung erneuerbarer Energien sowie für die Bewässerung sind von der Steuer befreit.
Mit dieser Einführung ist Bayern das 14. Bundesland, das eine Steuer auf die Grundwasserentnahme erhebt; andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits ähnliche Gebühren eingeführt. In Baden-Württemberg wurde diese Abgabe bereits 1988 eingeführt, in Sachsen und Niedersachsen 1992. Hessen und Thüringen haben hingegen bisher keine solche Abgabe etabliert.
Quelle - Bayerische Staatskanzlei / Pressemitteilung / dpa / SZ Bayern / BSZ Bayern / Bild von com77380 auf Pixabay
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