(ka) Der Beitragssatz der Audi BKK setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Die Audi BKK hat zum 01.01.2024 ihren Zusatzbeitrag von bislang 1,25 % auf 1,0 % gesenkt. Für die Versicherten der Audi BKK ist dies ein starkes Signal, zumal der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen in Deutschland auf 1,7 % angehoben wurde.
Unser effizientes und wirtschaftliches Handeln erlaubt uns darüber hinaus unser Leistungsangebot auszuweiten. So konnten wir bereits im Juli 2023 den Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung auf 60 Euro anheben und auch für die empfohlenen Reiseschutzimpfungen eine volle Kostenübernahme anbieten. Zum Jahreswechsel erfolgten weitere Leistungsausweitungen. Neben der Erhöhung des Zuschusses für die Gesundheitswoche auf 200 Euro steigt der Zuschuss für Gesundheitskurse auf 100 Euro je Kurs für bis zu zwei Kurse pro Jahr.
Bitte berücksichtigen Sie den neuen Beitragssatz (14,6 % + 1% = 15,6 %) bei der Beitragszahlung ab Januar 2024. Sofern für Sie Ihr Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger die Beiträge entrichtet, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der angepasste Beitragssatz wird bei der Beitragsabführung automatisch berücksichtigt.
Quelle: BKK Audi / Pressemitteilung - Philipp Drinkut / Foto: © Audi BKK
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