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Amalgam ab Januar für Zahnfüllungen verboten

Amalgam ab Januar für Zahnfüllungen verboten

(ka) Auf Beschluss der EU darf ab Januar 2025 Dentalamalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Grund für den EU-Beschluss ist der Umweltschutz. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es nicht.

Eine Amalgam-Füllung galt bisher für gesetzlich Krankenversicherte als einzige Kassenleistung für die Behandlung eines durch Karies geschädigten Zahns. Wie der GKV-Spitzenverband im Oktober bekannt gab, wird es auch weiterhin einen Anspruch für Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten geben. Künftig werden dafür selbsthaftende Füllungen, die ohne zusätzliche Klebemittel angebracht werden können, verwendet, z. B. sogenannte Glasionomer-Zemente.

Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine Versorgung entscheiden können.

Quelle - GKV-Spitzenverband / Pressemitteilung - Florian Lanz / Foto von Pierre Villedieu auf Unsplash

 

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