(ka) Im Jahr 2023 verzeichnete die Polizeiinspektion Ingolstadt mit 427 Fahrradunfällen im Stadtgebiet Ingolstadt leicht sinkende Zahlen. Jedoch nehmen diese mittlerweile mit fast 10 % des Gesamtunfallaufkommens den zweiten Platz hinter den Pkw-Unfällen ein. Es wurden 404 Personen verletzt, 57 davon schwer. Hauptverursacher waren die sogenannten „Geisterradler“, also Radfahrerinnen und Radfahrer, die Rad- und Gehwege in falscher Richtung benutzen und dadurch andere behindern und gefährden. Fast 2/3 der Verletzten trugen nachweislich keinen Schutzhelm. Viele Kollisionen mit Kraftfahrzeugen ereignen sich an Einmündungen, Kreuzungen, Parkplatzausfahrten und im Umfeld von Einkaufszentren mit viel Radverkehr.
Die Polizeiinspektion Ingolstadt nimmt dies zum Anlass, um mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei am Donnerstag, 16.05.2024 und Freitag, 17.05.2024, Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Ingolstadt durchzuführen. Die jungen Polbleibeamtinnen und -beamten aus Eichstätt sind im Rahmen eines Kommunikationstrainings, das Inhalt der Ausbildung ist, unterwegs. Der Kontaktbeamte der Altstadt wird zusammen mit dem Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Ingolstadt in der Fußgängerzone das von 10.30 Uhr bis 20.00 Uhr angeordnete Radfahrverbot überwachen. Radfahrerinnen und Radfahrer waren im Vorjahr nicht gebührenpflichtig verwarnt worden, sondern haben wegen des präventiven Charakters der Kontrollen von der Fahrradbeauftragten der Stadt Ingolstadt im Rahmen eines aufklärenden Gespräches die „gelbe Karte“ erhalten. Nachdem sich die Situation in der Fußgängerzone nicht nachhaltig gebessert hat, wird das Radfahren in der Verbotszeit nun gebührenpflichtig mit 25 Euro verwarnt.
Bei der Kontrollaktion wird es sich um ganzheitliche Kontrollen handeln, erläutert Christian Petz, Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Ingolstadt. Das bedeutet, dass nicht nur auf das korrekte Verhalten und die Verkehrstüchtigkeit, sondern auch auf die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrräder sowie vorhandene Diebstahlsicherungen ein Augenmerk gelegt wird. Gleichzeitig wird überprüft, ob das benutzte Fahrrad als gestohlen gemeldet ist. Parallel dazu sollen auch die motorisierten Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden, besonders auf sog. „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ zu achten. Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt werden auch mit dem Fahrrad unterwegs sein und Verstöße von motorisierten Verkehrsteilnehmern, insbesondere gegen Vorfahrts- und Abstandsregeln, beanstanden.
Die 2-Tages-Aktion wird an verschiedenen Stellen, hauptsächlich an Unfallschwerpunkten, in der Fußgängerzone, vor Schulen und auf Schulwegen durchgeführt. Die Kontrollen haben überwiegend vorbeugenden und aufklärenden Charakter, wobei bei gravierenden Verstößen durchaus ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt werden kann.
Quelle - Polizeipräsidium Oberbayern Nord - Ingolstadt / Bildsymbol-Tim-Reckmann-ccnul.de
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