Solarstrom vom Balkon

Solarstrom vom Balkon

(ka) Das Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht jetzt den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Auch Balkonkraftwerke können jetzt leichter installiert werden. Mittlerweile sind knappe 730.000 steckerfertige Solaranlagen in Betrieb.

Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Diese neuen Möglichkeiten, auch für Solarstrom vom eigenen Balkon, werden mittlerweile von vielen Menschen erfolgreich in Anspruch genommen. So sind derzeit in Deutschland rund 730.000 steckerfertige Solaranlage in Betrieb. Das Gesetzespaket zum Solarpaket hat dafür die richtigen Weichen gestellt. Der erfolgreiche Solarenergie-Ausbau auch dazu bei, die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das neue Balkonkraftwerk. Die Erleichterungen wirken: Es sind bereits rund 730.000 Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb.

Weitere Vereinfachungen durch das Solarpaket-Gesetz:

- Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

- Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

- Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht

Die Bundesregierung hat zusätzlich 2023 einen Gesetzentwurf zum Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht beschlossen, um die Installation von Steckersolargeräten – also Balkonkraftwerken – noch weiter zu erleichtern.

Der Bundestag hat die Neuregelung verabschiedet und auch den Bundesrat hat das Gesetz nun passiert. Damit soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht aufgenommen werden.

Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.

Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen im Wohneigentums- und Mietrecht finden Sie beim Bundesjustizministerium.

Quelle - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Foto: Bild von Franz Bachinger auf Pixabay

 

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