Nachbericht zum tödlichen Verkehrsunfall bei Reichertshausen

Nachbericht zum tödlichen Verkehrsunfall bei Reichertshausen

(ka) Zum tödlichen Verkehrsunfall in der Nacht vom 05. auf den 06.04.2024 kann nach berichtet werden: "Das Gespann, bestehend aus einem Unimog und einem Wohnanhänger (beide Fahrzeuge waren nicht zugelassen), geriet im Bereich eines leichten Gefälles eines einspurigen, unbefestigten, für den öffentlichen Verkehr gesperrten Waldweg ca. 300 Meter westlich der Brautlache-Gedenktafel, aufgrund unangepasster Geschwindigkeit am Beginn einer leichten Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab, wobei der Aufbau des Wohnanhängers gegen einen Baum geschleudert und hierbei stark beschädigt wurde. Das Zugfahrzeug war besetzt mit dem 15-jährigen Fahrer, in dem Wohnwagen befanden sich insgesamt sieben Personen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren, davon sechs männliche Insassen. Hiervon wurden fünf auf die Fahrbahn bzw. den Seitenbereich geschleudert, wobei einer unverletzt blieb. Drei weitere wurden leicht (Prellungen, Schürfwunden, Gehirnerschütterung), ein 21-Jähriger mittel-schwer verletzt, wobei drei Personen im Krankenhaus behandelt werden mussten. Ein 16-Jähriger aus dem Gemeindebereich Reichertshausen zog sich bei dem Aufprall schwere Kopfverletzungen zu. Der Fahrer des Unimog fuhr mit dem stark beschädigten Gespann und dem schwerst Verletzten dann noch bis zum Waldfriedhof Reichertshausen, dort stellte er den Anhänger ab und ließ eine Begleitperson vor Ort. Der Jugendliche erlag dort leider seinen Verletzungen. Der Unfallfahrer fuhr dann zur Unfallstelle zurück und anschließend mit einer weiteren, leicht verletzten Mitfahrerin zu sich nach Hause, wo er in einem psychischen Ausnahmezustand von Einsatzkräften angetroffen und anschließend in ein Krankenhaus verbracht wurde". Zu Klärung des genauen Unfallhergangs wurde von der Staatsanwaltschaft ein technisches Gutachten der beteiligten Fahrzeuge und ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben, zudem musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn wird nun wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung ermittelt, zudem wegen Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Quelle - Polizeipräsidium Oberbayern Nord / Pfaffenhofen / Foto von Jonas Augustin auf Unsplash

 

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