Bayern bekommt endlich ein eigenes Ladenschlussgesetz. Über den Gesetzentwurf wird der Bayerische Landtag in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag (10. Juli. 2025) abstimmen. Es ist aber davon auszugehen, dass das neue "BayLadSchlG" dann ab August 2025 gilt. Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bleiben unangetastet, laut Bayrischer Landtag.
Bayrische Händler bekommen jedoch mehr Freiheiten, nach 20 Uhr zu öffnen: Künftig sind anlasslos bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte und bis zu vier individuelle verkaufsoffene Einkaufsnächte an Werktagen möglich (jeweils bis maximal 24 Uhr).
Ohne den Einsatz von Verkaufspersonal dürfen die digitale Kleinstsupermärkte (Verkaufsfläche max. 150 qm) auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Quelle -Handelsverband Bayern / Bayrischer Landtag / Pressemitteilung - Bern Ohlmann / Foto: Petra Bork - pixelio.de
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