(pde) – Betreffend eines Priesters, der im Dekanat Eichstätt wohnhaft ist, ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet worden. Das Bistum wurde unmittelbar nach der polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung über das Ermittlungsverfahren informiert. Eine Beschlagnahme wurde nicht veranlasst. Der Tatvorwurf lautet Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Der Geistliche ist nicht im pastoralen Dienst in der Diözese eingesetzt und bestreitet den Vorwurf. Vorsichtshalber wurden gegen den Priester kirchenrechtliche Maßnahmen verhängt. Eventuelle endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens angeordnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bistum Eichstätt / Pressemitteilung / Bild von Dieter Ludwig Scharnagl auf Pixabay
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