Wetter Kösching

Heute 5°C
Morgen 5°C

Kampf gegen Kinderpornografie – Polizei durchsucht mehrere Wohnungen in der Region

Kampf gegen Kinderpornografie – Polizei durchsucht mehrere Wohnungen in der Region

(ka) Unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt wurden in den gestrigen späten Nachmittagsstunden mehrere Wohnungen nach kinder- und jugendpornografischem, Foto- und Videomaterial durchsucht. Im Rahmen dieser Aktion, bei der eine Vielzahl von Einzelverfahren zusammengefasst wurden, konnten insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse in der Region sowie an einem Wohnobjekt in Berlin vollzogen werden. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial, darunter eine Vielzahl elektronischer Speicher- und Datengeräte (Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Festpatten…), 280 Tabletten Oxycodon, eine unterschlagene Girokarte und eine geladene Schreckschusswaffe sichergestellt werden.

Alle angetroffenen Beschuldigten im Alter zwischen 15 und 54 Jahren wurden nach Durchführung der notwendigen kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an.

Der Vollzug der richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschlüsse wurde von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei Eichstätt und der Polizei in Berlin (für die Durchsuchung des dortigen Wohnobjekts) unterstützt. Die Ermittlungen dauern an.

Allgemeiner Hinweis der Polizei:

Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen. Für Jugendpornografie gilt das ebenfalls. Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreitet, muss mit polizeilichen Ermittlungen und einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat. Hinzu kommt immer: Für die Beweissicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel einbehalten oder weitergehende Maßnahmen wie z. B. Wohnungsdurchsuchungen durchführen.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/

Quelle - Polizeipräsidium Oberbayern Nord / (Bildsymbol-MagnusGuenthner-Pixabay)

 

WERBUNG 

 

Unser Partner

NEWS - INFO - EVENT
aus Kösching und der Region