(ka) Jahresjagdscheine, die zum 31. März 2024 ihre Gültigkeit verlieren, können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, Zimmer-Nr. 209, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung verlängert werden. Dazu sind der Jagdschein, die Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den begehrten Gültigkeitszeitraum (31.03.2025 bzw. 31.03.2027) sowie das notwendige Antragsformular „Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines“, das unter www.landkreis-eichstaett.de/jagd abgerufen werden kann, vorzulegen.
Die Unterlagen für die Verlängerung können auch auf dem Postweg eingereicht werden. Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt und erfordert nach vorheriger Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache des Antragstellers. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Weitere Auskünfte sind bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter Tel. Telefonnummer: 08421/70 335 oder Telefonnummer: 08421/70 316 erhältlich.
Quelle - Lkr. Eichstätt / Pressemitteilung - Manfred Schmidmeier / Foto: Bild von Krissie auf Pixabay
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