(ka) In Bayern ist die umstrittene Verordnung zum Abschuss von Wölfen wieder in Kraft. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sie vor drei Monaten wegen eines Formfehlers gekippt hatte, beschloss das Kabinett von Ministerpräsident Söder die Verordnung jetzt erneut – und zwar unverändert. Der Bund Naturschutz kündigte umgehend eine erneute Klage an. Vor Gericht war die Verordnung durchgefallen, weil die Staatsregierung auf die nötige Anhörung von Naturschutzverbänden verzichtet hatte. Dies wurde laut Staatskanzleichef Herrmann nun nachgeholt. Das habe inhaltlich aber keine Auswirkungen auf das Regelwerk, so der CSU-Politiker. Der Verordnung zufolge können Wölfe abgeschossen werden, wenn sie sich beispielsweise Menschen mehrfach 30 Meter oder weniger nähern. Angewendet wurde die Regelung bis zu ihrem Aus vor Gericht aber nie.
Quelle - Pressemitteilung / BR2 / Foto von Michael LaRosa auf Unsplash
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