Glauber: Entbürokratisierung für Rinderhalter

Glauber: Entbürokratisierung für Rinderhalter

(ka) Ab sofort werden Monitoringuntersuchungen auf Tierseuchen in bestimmten bayerischen Rinderhaltungen deutlich reduziert. Das betonte Bayerns-Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: „Wir stehen an der Seite unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Wir unterstützen unsere bayerische Landwirtschaft durch Entbürokratisierung an den richtigen Stellen. Dazu nutzen wir die sich aus dem EU-Tiergesundheitsrecht ergebenden Möglichkeiten. Das sehr hohe Tiergesundheitsniveau in Bayern wird dabei nicht angetastet. Die Neuregelung leistet einen sofort umsetzbaren Beitrag, mit dem wir Betriebe ganz konkret von Bürokratie und finanziell entlasten. Diesem Schritt werden noch weitere folgen.“

Die bayerischen Rinderbestände gelten seit mehreren Jahren als seuchenfrei in Bezug auf bestimmte wirtschaftlich bedeutende Tierseuchen wie etwa die Bakterieninfektion Brucellose oder Viruserkrankungen wie die Infektiöse bovine Rhinotracheitis. Aufgrund der langjährigen Seuchenfreiheit Bayerns eröffnet das EU-Recht die grundsätzliche Möglichkeit der Umstellung von einer vollständigen auf eine stichprobenartige Untersuchung einzelner Rinderbestände. In Bayern soll dazu die bisher in Mutterkuhbetrieben durchzuführende jährliche Untersuchung auf eine stichprobenartige Untersuchung im Abstand von fünf Jahren reduziert werden. Da sich insbesondere die Kosten für die Entnahme von Blutproben zuletzt deutlich erhöht haben, können durch die Neuregelung einzelne Betriebe um mehrere hundert Euro jährlich entlastet werden.

Zusätzlich wird auch die Untersuchungspraxis bei der Bovinen Virus Diarrhoe, einer besonderen Viruserkrankung bei Rindern, geprüft und soweit möglich angepasst werden. Bisher erfolgten die Untersuchungen einzeltierbezogen bei jedem neugeborenen Kalb. Ziel ist es, in Milchviehbetrieben zur Aufrechterhaltung des Seuchenfreiheitsstatus statt der einzeltierbezogenen Untersuchungen nur noch eine viermal jährliche Tankmilch-Untersuchung einzuführen. Alleine durch diese Umstellung könnten bayernweit nach einer entsprechenden Pilotphase Einsparungen in einer Gesamthöhe von mehreren Millionen Euro jährlich erzielt werden.

Das Umweltministerium stimmt sich darüber hinaus derzeit eng mit den anderen Bundesländern und zuständigen Stellen in Bayern ab, um weitere Erleichterungen bei EU-rechtlich vorgegebenen Monitoring-Untersuchungen in Rinderbeständen auf den Weg zu bringen.

Quelle – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Bild: uschi dreiucker  / pixelio.de

 

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